Winterreifenpflicht

Die ab dem 4. Dezember 2010 in Kraft getretene neue Winterreifenpflicht gilt auch für alle motorisierten Zweiräder, da die Straßenverkehrsordnung den Begriff "Kraftfahrzeug" verwendet. Die Novelle der StVZO bezieht sich generell auf alle Kraftfahrzeuge, also auch auf Motorräder, d.h., wer mit seinem Motorrad bei winterlichen Straßenverhältnissen (Schnee, Schneematsch, Eis) am öffentlichen Straßenverkehr teilnehmen will, benötigt dazu eine geeignete Bereifung – sprich Winterreifen (M+S, M&S, M.S.).

Achtung: Wir weisen darauf hin, dass es aufgrund der derzeit erhöhten Nachfrage zu kurzfristigen Lieferengpässen kommen kann.

 

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