Rücknahmepflichten nach Batteriegesetz

Hinweispflicht zum Batteriegesetz
Altbatterien gehören nicht in den Hausmüll. 
Sie können gebrauchte Batterien unentgeltlich in unserem Ladengeschäft, 
während der Öffnungszeiten abgeben. 

Rückgabeort:


Oldsmoped.de
Daniel Steiner
Gerichtsstrasse 10
09661 Hainichen
Deutschland

Telefon: +49 (0)37207-650690 
Email:  Info@Oldsmoped.de


Sie sind als Verbraucher zur Rückgabe von Altbatterien gesetzlich verpflichtet.
Schadstoffhaltige Batterien sind mit einem Zeichen, 

bestehend aus einer durchgestrichenen Mülltonne und dem chemischen Symbol
(Cd, Hg oder Pb) 
des für die Einstufung als schadstoffhaltig ausschlaggebenden Schwermetalls versehen:


 „Cd"  steht für Cadmium.
 „Hg" steht für Quecksilber.
 „Pb" steht für Blei.


Wir sind verpflichtet, gemäß Batteriegesetz je Fahrzeugbatterie einen Pfand
in Höhe von 7,50 Euro einschließlich Umsatzsteuer zu erheben, 
wenn der Endnutzerz um Zeitpunkt des Kaufs einer neuen 
Fahrzeugbatterie keine Fahrzeug-Altbatterie zurückgibt.
Das Pfand wird bei Rückgabe einer Fahrzeug-Altbatterie erstattet.


Das heißt für Sie als Kunden:
- wenn Sie eine Batterie bei uns kaufen, erhalten Sie dazu einen Pfandbon über 7,50€ von uns.
- mit diesem Bon geben Sie die Batterie später an einer kommunalen Abgabestelle 
   ihrer Wahl zur fachgerechten Entsorgung ab.
   Den Pfandschein dort bitte unbedingt abstempeln lassen und an uns zurücksenden (per E-Mail oder Brief).
- Alternativ können Sie die Batterie auch direkt in unserem Ladengeschäft abgeben.
- in beiden Fällen erstatten wir für den Beleg der Entsorgung das Pfand sofort.


Bitte beachten Sie dass Altbatterien nur als Gefahrgut versendet werden dürfen !

Gesetz über das Inverkehrbringen, die Rücknahme 
und die umweltverträgliche Entsorgung von Batterien und Akkumulatoren 
(Batteriegesetz - BattG) - Fassung vom 25.6.2009 - (Auszug - §10)


-Vertreiber, die Fahrzeugbatterien an Endnutzer abgeben, sind verpflichtet, 
 je Fahrzeugbatterie ein Pfand in Höhe von 7,50€ einschließlich Umsatzsteuer 
 zu erheben, wenn der Endnutzer zum Zeitpunkt des Kaufs einer neuen Fahrzeugbatterie 
 keine Fahrzeug-Altbatterie zurückgibt.  
 Dass Pfand ist bei Rückgabe einer Fahrzeug-Altbatterie zu erstatten.
-Der Vertreiber kann bei der Pfanderhebung eine Pfandmarke ausgeben und 
 die Pfanderstattung von der Rückgabe der Pfandmarke abhängig machen.