Komplett Set Umrüstsatz Vape auf 12 V 35 / 35 W.
Passend für die Typen Simson SR50, SR80.
Im Lieferumfang enthalten sind:
Einbauanleitung und Schaltplan
Stator Vape A70S-3
Rotor Vape A70R-3
Zündmodul Vape Z71
Regler AC-DC Vape R54
Blinkgeber 12V 2(4) x 21 Watt
Tragblech
Kerzenstecker 5 K-Ohm
Zündkabel
Schrauben
Im Komplettset zusatätzlich: Batterie 12V, alle Kugellampen
Hinweispflicht zum Batteriegesetz
Altbatterien gehören nicht in den Hausmüll.
Sie können gebrauchte Batterien unentgeltlich in unserem Ladengeschäft,
während der Öffnungszeiten abgeben.
Rückgabeort:
Oldsmoped.de
Gerichtsstrasse 10
09661 Hainichen.
Telefon: 037207-650690
Telefax: 037207-650692
Email: Info@oldsmoped.de
Sie sind als Verbraucher zur Rückgabe von Altbatterien gesetzlich verpflichtet.
Schadstoffhaltige Batterien sind mit einem Zeichen,
bestehend aus einer durchgestrichenen Mülltonne und dem chemischen Symbol
(Cd, Hg oder Pb) des für die Einstufung als schadstoffhaltig ausschlaggebenden Schwermetalls versehen:
„Cd" steht für Cadmium.
„Hg" steht für Quecksilber.
„Pb" steht für Blei.
Wir sind verpflichtet, gemäß Batteriegesetz je Fahrzeugbatterie einen Pfand
in Höhe von 7,50 Euro einschließlich Umsatzsteuer zu erheben,
wenn der Endnutzerzum Zeitpunkt des Kaufs einer neuen
Fahrzeugbatterie keine Fahrzeug-Altbatterie zurückgibt.
Das Pfand wird bei Rückgabe einer Fahrzeug-Altbatterie erstattet.
Das heißt für Sie als Kunden:
- wenn Sie eine Batterie bei uns kaufen,
erhalten Sie dazu einen Pfandbon über 7,50€ von uns.
- mit diesem Bon geben Sie die Batterie später an einer kommunalen Abgabestelle
ihrer Wahl zur fachgerechten Entsorgung ab. Den Pfandschein dort bitte unbedingt abstempel lassen und an uns zurücksenden
(per Fax, E-mail oder Brief).
- Alternativ können Sie die Batterie auch direkt in unserem Ladengeschäft abgeben.
- in beiden Fällen erstatten wir für den Beleg der Entsorgung das Pfand sofort.
Bitte beachten Sie dass Altbatterien nur als Gefahrgut versendet werden dürfen !
Gesetz über das Inverkehrbringen, die Rücknahme
und die umweltverträgliche Entsorgung von Batterien und Akkumulatoren
(Batteriegesetz - BattG) - Fassung vom 25.6.2009 - (Auszug - §10)
-Vertreiber, die Fahrzeugbatterien an Endnutzer abgeben, sind verpflichtet,
je Fahrzeugbatterie ein Pfand in Höhe von 7,50€ einschließlich Umsatzsteuer
zu erheben, wenn der Endnutzer zum Zeitpunkt des Kaufs einer neuen Fahrzeugbatterie
keine Fahrzeug-Altbatterie zurückgibt.
Dass Pfand ist bei Rückgabe einer Fahrzeug-Altbatterie zu erstatten.
-Der Vertreiber kann bei der Pfanderhebung eine Pfandmarke ausgeben und
die Pfanderstattung von der Rückgabe der Pfandmarke abhängig machen.
MZA-Nummer: 13042-E-S ohne Zubehör
MZA-Nummer: 13042-D-S mit Zubehör